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Kommissionsverkauf

Sie möchten zB ein wertvolles Instrument oder einen Bogen verkaufen. aus einer Erbschaft oder weil Sie Ihr Instrument nicht mehr spielen, können wir Ihr Instrument für Sie in unserem Ladengeschäft oder über unsere Website verkaufen (Kommissionsverkauf). Uns liegt ein Kommissionskaufvertrag vor, in dem verschiedene Punkte geregelt sind. Ihr Instrument wird von uns bewertet und wir erhalten je nach Wert des Instruments einen bestimmten Prozentsatz des Verkaufspreises. Der Kommissionsverkauf gilt für Instrumente mit einem Schätzwert von cira € 5.000,- . Über die weiteren Konditionen des Kommissionsverkaufs informieren wir Sie gerne. Klicken Sie hier für die Proforma-Kommissionskaufvertrag.

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